E-Check
Jeder Betreiber einer elektrischen Anlage ist verpflichtet den ordnungsgemäßen Zustand dieser Elektroanlage sicherzustellen. Nach den Unfallverhütungsvorschriften – DGUV Vorschrift 3 und 4 sind elektrische Anlagen und Betriebsmittel mindestens alle 4 Jahre entsprechend der DIN VDE zu überprüfen. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind nach DGUV alle 6 - 24 Monate einer Prüfung zu unterziehen. (je nach Gefährdungspotential)
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